- Ausklagung
- Aus|kla|gung
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Ausklagung — Aus|kla|gung, die; , en (Rechtsspr.): das Ausklagen (2) … Universal-Lexikon
Verantwortlichkeit — Verantwortlichkeit, 1) überhaupt die civilrechtliche Verbindlichkeit für Rechtsverletzungen u. Schäden einzustehen, welche entweder durch eigene Handlungen od. durch Handlungen von Personen, die man zu vertreten hat, herbeigeführt worden sind.… … Pierer's Universal-Lexikon
Vorausklagung — Vorausklagung, die frühere Ausklagung des Hauptschuldners als des Bürgen. Die Gesetze geben vermöge des sog. Beneficium ordinis dem Bürgen das Recht, daß er zunächst diese V. verlangen kann, ehe der Gläubiger sich an ihn um Bezahlung der Schuld… … Pierer's Universal-Lexikon
Excussĭo — (lat.), Ausklagung des Hauptschuldners u. die Untersuchung, ob er noch irgend etwas Vermögen hat. Das Beneficium excussionis ist so v.w. Beneficium ordinis … Pierer's Universal-Lexikon
Exkussion — (lat.), das Verfahren eines Gläubigers, durch das er seine Befriedigung zu erlangen sucht, besonders aber Ausklagung eines zahlungsunfähigen Schuldners, die erfolgen muß, ehe gegen eine andre hilfsweise verpflichtete Person geklagt werden darf.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Landschaften — (landwirtschaftliche Kreditvereine) sind örtlich abgegrenzte Verbände von Gutsbesitzern, die ihren Mitgliedern durch Ausgabe von Pfandbriefen unter solidarischer Haftung Hypothekendarlehen zu billigen Bedingungen gewähren. Die erste Landschaft… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Exkussion — (lat.), Ausklagung; exkutieren, ausklagen, eine Forderung beitreiben … Kleines Konversations-Lexikon
Excussion — Excussion, lat. deutsch, die Ausklagung eines Schuldners … Herders Conversations-Lexikon
Exkussion — Ex|kus|si|on die; , en <aus spätlat. excussio »das Abschütteln, Herausstoßen« zu excutere, vgl. ↑exkutieren> Ein od. Ausklagung von Schulden (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch